Designschutzrechte und Geschmacksmuster

Schutz für Form und Gestaltung Ihrer Produkte

Eingetragene Designs und Geschmacksmuster sowie nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützen die Erscheinungsform Ihrer industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnisse. Auch Teile von Erzeugnissen, Verpackungen, grafische Symbole und Schrifttypen können Sie durch diese Designschutzrechte schützen lassen. Die Design- beziehungsweise Geschmacksmusterrechte gewähren Ihnen als Inhaber ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform, also die äußere Form- oder Farbgestaltung eines Produktes. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr entsprechender Produkte zu verwenden. Das heißt, als Inhaber eines Design- beziehungsweise Geschmacksmusterrechtes können Sie gegen jedes Design vorgehen, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als Ihr eingetragenes Design erweckt. Die mit einer Anmeldung eingereichten Darstellungen eines einzutragenden Designs beziehungsweise Geschmacksmusters legen den Gegenstand und den Umfang des Schutzrechts fest. Sie sind daher von zentraler Bedeutung und sollten mit großer Sorgfalt ausgewählt und erstellt werden. Die Schutzdauer eines eingetragenen Design- beziehungsweise Geschmacksmusterrechtes beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag. Neben einem Deutschen Designschutzrecht können Sie auch ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden oder durch geeignete Offenbarung ein nicht eingetragenes Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster erwirken. Darüber hinaus können Sie ihr Design auch international registrieren lassen.

Unsere wichtigsten Leistungen

Jost Wacker berät Sie zu grundsätzlichen Fragen der Schutzfähigkeit Ihrer Formschöpfungen und zu deren geeigneten Abbildung in den Anmeldeunterlagen. Zudem berät er Sie in Lizenzangelegenheiten.
Wir führen Registerabfragen und Ähnlichkeitsrecherchen zum bereits bekannten Formenschatz und zu relevanten Schutzrechten durch. Bei Bedarf arbeiten wir hierbei mit spezialisierten Recherchebüros zusammen.
Wir erstellen Fotos für die Darstellung aller wesentlichen Merkmale der zu schützenden Erscheinungsform und arbeiten Ihre Deutsche, Europäische und Internationale Design- beziehungsweise Geschmackmusteranmeldungen aus und reichen diese beim zuständigen Amt ein. Erst- und Nachanmeldungen nationaler ausländischer Designschutzrechte hinterlegen wir in Zusammenarbeit mit Auslandskollegen vor Ort.
In allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum sowie vor der Internationalen Behörde für geistiges Eigentum vertritt Sie Jost Wacker als Anmelder oder Schutzrechtsinhaber sowie als Antragsteller in Löschungsverfahren gegen Designschutzrechte. Zudem vertritt er Sie bei Abmahnungen und als mitwirkender Patentanwalt in Klageverfahren. Ferner führen wir die Korrespondenz mit den Auslandskollegen, die Ihre Schutzrechtsanmeldungen vor den nationalen Patentämtern im Ausland betreuen.

Typischer Ablauf einer Designschutz- und Geschmacksmusteranmeldung

Zunächst klärt Jost Wacker mit Ihnen ab, welche Merkmale Ihres Designs ein Schutzrecht begründen können und für welche Erzeugnisse das Design- beziehungsweise Geschmacksmuster eingetragen werden soll.
Vor Anmeldung führen wir bei Bedarf eine Ähnlichkeitsrecherche oder eine geeignete Registerabfrage nach dem bereits bekannten Formenschatz und nach Schutzrechten durch, die der Eintragung oder Benutzung Ihres Designs entgegen stehen könnten. Ferner stimmen wir die Anmeldeverfahren und die Anmeldestrategie ab, mit der wir Ihre Designschutzrechte in allen benötigten Ländern hinterlegen.
Anschließend legen wir gemeinsam die benötigten Ansichten der zu schützenden Erscheinungsformen fest und die Art wie diese im Zuge der Anmeldung dargestellt werden sollen. Gerne erstellt Jost Wacker hierbei geeignete Fotos der benötigten Ansichten.
Innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung der Erstanmeldung stimmen wir uns über die mögliche Einreichung weiterer nationaler, Europäischer oder Internationaler Designschutzrechtsanmeldungen ab. In deren Verfahren werden Sie weiterhin von Jost Wacker vertreten.
Während der Anmeldeverfahren führen wir die Korrespondenz mit den Anmeldeämtern und den Auslandskollegen durch. Zudem nimmt Jost Wacker in Absprache mit Ihnen alle Handlungen zur Fortführung des jeweiligen Verfahrens vor, wie insbesondere die Beantwortung von Amtsbescheiden.
Nach Eintragung Ihrer Designschutzrechte erinnern wir Sie rechtzeitig und unverbindlich an die Verlängerung der jeweiligen Schutzdauer.

Kontakt

Jost Wacker
Patent- und Markenrechtskanzlei
Schwarzwaldstraße 7A
75173 Pforzheim

 

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