Jost Wacker
Patent- und Markenrechtskanzlei
Schwarzwaldstraße 7A
75173 Pforzheim
Telefonisch erreichen Sie uns unter
Montag bis Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 17.00 Uhr
Oder schreiben sie uns eine Nachricht:
Eingetragene Designs und Geschmacksmuster sowie nichteingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster schützen die Erscheinungsform Ihrer industriell oder handwerklich hergestellten Erzeugnisse. Auch Teile von Erzeugnissen, Verpackungen, grafische Symbole und Schrifttypen können Sie durch diese Designschutzrechte schützen lassen. Die Design- beziehungsweise Geschmacksmusterrechte gewähren Ihnen als Inhaber ein zeitlich begrenztes Monopol auf die Erscheinungsform, also die äußere Form- oder Farbgestaltung eines Produktes. Sie können es Dritten verbieten, Ihr Design bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr entsprechender Produkte zu verwenden. Das heißt, als Inhaber eines Design- beziehungsweise Geschmacksmusterrechtes können Sie gegen jedes Design vorgehen, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck als Ihr eingetragenes Design erweckt. Die mit einer Anmeldung eingereichten Darstellungen eines einzutragenden Designs beziehungsweise Geschmacksmusters legen den Gegenstand und den Umfang des Schutzrechts fest. Sie sind daher von zentraler Bedeutung und sollten mit großer Sorgfalt ausgewählt und erstellt werden. Die Schutzdauer eines eingetragenen Design- beziehungsweise Geschmacksmusterrechtes beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag. Neben einem Deutschen Designschutzrecht können Sie auch ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden oder durch geeignete Offenbarung ein nicht eingetragenes Europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster erwirken. Darüber hinaus können Sie ihr Design auch international registrieren lassen.
Jost Wacker
Patent- und Markenrechtskanzlei
Schwarzwaldstraße 7A
75173 Pforzheim
Telefonisch erreichen Sie uns unter
Montag bis Freitag
9.00 bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag
14.00 bis 17.00 Uhr
Oder schreiben sie uns eine Nachricht: