Marken

Zum Schutz Ihres guten Namens.

Marken dienen der Namensgebung und Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen Ihres Unternehmens. Dabei können sie durch die Art der Aufmachung oder ihren Bedeutungsinhalt einen besonderen Wiedererkennungseffekt hervorrufen oder für ein bestimmtes Image Ihrer Produkte und Ihres Unternehmens stehen. Als Marken schutzfähig sind beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Grafiken, Abbildungen, aber auch besondere Farbgestaltungen, Hörzeichen, Anordnungen oder Bewegungsabläufe. Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung ihres Zeichens in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes, des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum oder eines ausländischen Markenamtes. Zudem kann auch durch Verkehrsgeltung, das heißt durch die intensive Nutzung Ihres Zeichens im Geschäftsverkehr oder durch allgemeine Bekanntheit, ein Markenschutz entstehen. Mit der Eintragung der Marke erwerben Sie als Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann Dritten überdies ein Nutzungsrecht, eine sogenannte Markenlizenz, an seiner Marke einräumen. Eine Marke kann unbegrenzt verlängert werden.

Unsere wichtigsten Leistungen in Sachen Marken

Gerne berät Sie Markenanwalt Jost Wacker bereits bei der Konzipierung einer neuen Marke und erläutert Ihnen die grundsätzlichen Voraussetzungen für einen starken Markenschutz. Zudem berät er Sie in Fragen zu Markenlizenzangelegenheiten.
Wir prüfen die grundsätzliche Schutzfähigkeit Ihrer Zeichen und führen Registerabfragen und Ähnlichkeitsrecherchen zu relevanten Markenschutzrechten durch. Bei Bedarf arbeiten wir hierbei mit spezialisierten Recherchebüros zusammen.
Wir arbeiten Ihre Deutschen, Europäischen und Internationalen Markenanmeldungen aus und reichen diese beim zuständigen Markenamt ein. Erst- und Nachanmeldungen nationaler Auslandsmarken veranlassen wir in Zusammenarbeit mit Auslandskollegen vor Ort.
In allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen Amt für geistiges Eigentum sowie vor der Internationalen Behörde für geistiges Eigentum vertritt Sie Patent- und Markenanwalt Jost Wacker als Anmelder oder Schutzrechtsinhaber sowie als Antragsteller in Widerspruchs- und Löschungsverfahren gegen Marken. Zudem Vertritt er Sie bei Abmahnungen und als mitwirkender Patentanwalt in Klageverfahren. Ferner führen wir die Korrespondenz mit den Auslandskollegen, die Ihre Schutzrechtsanmeldungen vor den nationalen Patentämtern im Ausland betreuen.

Typischer Ablauf einer Markenanmeldung

Zunächst klären wir ab, in welcher Form Ihr Zeichen einen Markenschutz begründen könnte und für welche Waren und Dienstleistungen die Marke von Ihnen benötigt wird.
Vor der Anmeldung führen wir für die betreffenden Waren- und Dienstleistungsklassen eine Ähnlichkeitsrecherche oder eine geeignete Registerabfrage nach älteren Markenschutzrechten durch, die der Eintragung oder markenmäßigen Benutzung Ihres Zeichens entgegen stehen könnten. Ferner stimmen wir die Anmeldeverfahren und die Anmeldestrategie ab, mit der wir Ihre Marke in allen benötigten Ländern hinterlegen.
Anschließend legen wir gemeinsam den genauen Wortlaut des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses fest und reichen die Markenanmeldung beim gewünschten Anmeldeamt für die Erstanmeldung ein.
Innerhalb von sechs Monaten nach Einreichung der Erstanmeldung stimmen wir uns ferner über die mögliche Einreichung weiterer nationaler Markenanmeldungen oder einer Europäischen oder Internationalen Markenanmeldung ab. In deren Verfahren werden Sie weiterhin von der Markenanwaltskanzlei Jost Wacker vertreten.
Während der Anmeldeverfahren führen wir die Korrespondenz mit den Anmeldeämtern und den Auslandskollegen durch. Zudem nimmt Jost Wacker in Absprache mit Ihnen alle Handlungen zur Fortführung des jeweiligen Verfahrens vor, wie insbesondere die Beantwortung von Amtsbescheiden und gegebenenfalls die Verteidigung gegenüber Widersprüchen Dritter.
Nach Eintragung Ihrer Marken erinnern wir Sie rechtzeitig und unverbindlich an die 10-jährige Verlängerung der jeweiligen Schutzdauer und gegebenenfalls an die zu erbringenden Benutzungsnachweise.

Kontakt

Jost Wacker
Patent- und Markenrechtskanzlei
Schwarzwaldstraße 7A
75173 Pforzheim

 

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