Ihr Patentanwalt in Pforzheim

Patente und Gebrauchsmuster (technische Schutzrechte)

Zu manchen Problemen gibt es keine Patentlösung. Es sei denn, wir melden Ihre Lösung zum Patent an.

Die Bedeutung von Patenten und Gebrauchsmustern als technische Schutzrechte liegt in erster Linie darin, Ihre innovativen Produkte und Ihre Herstellungs- und Arbeitsverfahren vor unerwünschter Nachahmung zu schützen. Die technischen Schutzrechte belohnen Sie als Inhaber durch die Gewährung eines zeitlich begrenzten Nutzungsmonopols. Dadurch können Sie Ihre Erfindungen selbst verwerten und sich eine exklusive Positionierung am Markt sichern. Außerdem können Sie Ihre Schutzrechte verkaufen oder Ihre Erfindung gegen Lizenzgebühren Dritten zur Verfügung stellen. In jedem Fall stellt Ihr Patentportfolio einen wichtigen Eigentumswert Ihres Unternehmens dar und eröffnet Ihnen zusätzliche Vermarktungsmöglichkeiten.

Unsere wichtigsten Leistungen

Patentanwalt Jost Wacker bietet Ihnen einzelne oder regelmäßige Erfindergespräche oder Auswertungen von Erfindungsmeldungen in Ihrem Unternehmen oder per Onlinekonferenz und berät Sie in Fragen zu Arbeitnehmererfindungen und Lizenzangelegenheiten.
Wir prüfen die grundsätzliche Schutzfähigkeit Ihrer Erfindungen und führen Registerabfragen und Recherchen zu relevanten Schutzrechten und zum Stand der Technik durch. Bei Bedarf arbeiten wir hierbei mit spezialisierten Recherchebüros zusammen.
Wir arbeiten Ihre Deutschen, Europäischen und Internationalen Patentanmeldungen sowie Gebrauchsmusteranmeldungen aus und reichen diese beim zuständigen Patentamt ein. Erst- und Nachanmeldungen nationaler Auslandspatente veranlassen wir in Zusammenarbeit mit unseren Auslandskollegen vor Ort.
In allen Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Europäischen Patentamt sowie der Internationalen Behörde für geistiges Eigentum vertritt Sie Jost Wacker als Anmelder und Schutzrechtsinhaber sowie als Antragsteller in Einspruchs-, Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Patente beziehungsweise Gebrauchsmuster. Zudem vertritt er Sie bei Abmahnungen und als mitwirkender Patentanwalt in Klageverfahren. Ferner führen wir die Korrespondenz mit den Auslandskollegen, die Ihre Schutzrechtsanmeldungen vor den nationalen Patentämtern im Ausland betreuen.

Typischer Ablauf einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung

Zunächst klären wir gemeinsam ab, welche Aspekte Ihrer Erfindung grundsätzlich einen Patent- oder Gebrauchsmusterschutz begründen könnten und welche aus Ihrer Sicht von den Schutzansprüchen abgedeckt sein sollten.
Bei Bedarf führen wir vorab eine Neuheitsrecherche oder eine geeignete Registerabfrage, nach Patentschriften aus dem Stand der Technik durch. Dabei ermitteln wir die Schriften, die für die Abschätzung des erteilbaren oder durchsetzbaren Schutzumfanges der Anmeldung und für die Ausformulierung des Anmeldetextes relevant sind. Ferner stimmen wir, mit Hinblick auf Ihre geschäftlichen Tätigkeiten und Vorhaben, die jeweils geeignete Schutzrechtsart und Anmeldestrategie für die Erfindung sowie mögliche weitere Recherchen ab.
Anschließend erstellt Patentanwalt Jost Wacker in Abstimmung mit Ihnen den Anmeldetext und die Patentzeichnungen. Zur Zeit- und Kostenersparnis verarbeiten wir hierbei gerne auch bereits vorhandene CAD-Dateien Ihres Hauses.
Nach weiterer Abstimmung über die sofortige oder spätere Stellung eines Prüfungs- oder Rechercheantrages wird dann die Erstanmeldung Ihrer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt eingereicht.
Innerhalb eines Jahres nach Einreichung der Erstanmeldung stimmen wir uns ferner über die mögliche Einreichung weiterer in- oder ausländischer nationaler Schutzrechtsanmeldungen, einer Europäischen Patentanmeldung oder einer Internationalen Patentanmeldung ab, in deren Verfahren Sie weiterhin von Jost Wacker vertreten werden.
Während der Anmeldeverfahren führen wir die Korrespondenz mit den Anmeldeämtern und den Auslandskollegen durch und nehmen in Absprache mit Ihnen alle Handlungen zur Fortführung des jeweiligen Verfahrens vor, insbesondere die Beantwortung von Amtsbescheiden. Zudem sorgen wir für die rechtzeitige Zahlung fälliger Verlängerungsgebühren.

Kontakt

Jost Wacker
Patent- und Markenrechtskanzlei
Schwarzwaldstraße 7A
75173 Pforzheim

 

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